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   LAG Hessen, 30.06.2017 - 10 Sa 1354/16   

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LAG Hessen, 30.06.2017 - 10 Sa 1354/16 (https://dejure.org/2017,74920)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.06.2017 - 10 Sa 1354/16 (https://dejure.org/2017,74920)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. Juni 2017 - 10 Sa 1354/16 (https://dejure.org/2017,74920)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7, 10 i.V.m. Anlage 37 i.V.m. Anh. 1 SokaSiG, AVE-Einschränkung Erster Teil Abs. 1 und Abs. 2, 204 Abs. 2 Satz 2 BGB, 209 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Ein Betrieb, der Fertiggaragen aus Beton herstellt und montiert, fällt bei einer unmittelbaren oder mittelbaren Mitgliedschaft in der Sozialpolitischen Arbeitsgemeinschaft Steine und Erden e.V. aus dem Anwendungsbereich der Bauverträge bzw. des SokaSiG heraus, weil es ...

  • rechtsportal.de

    Zugehörigkeit eines Fertiggaragen aus Beton herstellenden Betriebes zum Sozialkassenverfahren im Bauwesen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 1085/12

    Beitragspflicht - Sozialkasse für das Maler- und Lackiererhandwerk -

    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2017 - 10 Sa 1354/16
    (a) Ob es sich im Einzelfall um einen Handwerks- oder Industriebetrieb handelt, ist im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände unter Berücksichtigung der jeweiligen tariflichen Regelungen zu ermitteln (st. Rspr., vgl. BAG 9. April 2014 -10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler; BAG 26. März 2013 - 3 AZR 89/11 - Rn. 16, EzA § 17 BBiG 2005 Nr. 1; BAG 25. April 2007 - 10 AZR 246/06 - Rn. 39, NZA-RR 2007, 528; vgl. auch Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 49 ; Juris) .

    Dafür ist entscheidend, dass die Handfertigkeit der am Produktionsprozess beteiligten Mitarbeiter prägend für die Produktherstellung ist, die eingesetzten Maschinen und technischen Hilfsmittel nur der Erleichterung und Unterstützung der Handfertigung dienen und durch ihren Einsatz nicht wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten des Handwerks entbehrlich werden (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Für eine handwerksmäßige Betriebsweise spricht es daher, wenn überwiegend fachlich qualifizierte, handwerklich ausgebildete Arbeitskräfte beschäftigt werden (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) .

    Werden dagegen als Folge der Technisierung wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten des betreffenden Handwerks durch den Einsatz von Maschinen entbehrlich und bleibt kein Raum mehr für das handwerkliche Können, liegt eine handwerksmäßige Betriebsform fern (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) .

  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 789/85

    Rundfunk - Eingruppierung in Fakultativstufen - Tarifliche Vergütung -

    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2017 - 10 Sa 1354/16
    (a) Ob es sich im Einzelfall um einen Handwerks- oder Industriebetrieb handelt, ist im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände unter Berücksichtigung der jeweiligen tariflichen Regelungen zu ermitteln (st. Rspr., vgl. BAG 9. April 2014 -10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler; BAG 26. März 2013 - 3 AZR 89/11 - Rn. 16, EzA § 17 BBiG 2005 Nr. 1; BAG 25. April 2007 - 10 AZR 246/06 - Rn. 39, NZA-RR 2007, 528; vgl. auch Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 49 ; Juris) .

    Dafür ist entscheidend, dass die Handfertigkeit der am Produktionsprozess beteiligten Mitarbeiter prägend für die Produktherstellung ist, die eingesetzten Maschinen und technischen Hilfsmittel nur der Erleichterung und Unterstützung der Handfertigung dienen und durch ihren Einsatz nicht wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten des Handwerks entbehrlich werden (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Für eine handwerksmäßige Betriebsweise spricht es daher, wenn überwiegend fachlich qualifizierte, handwerklich ausgebildete Arbeitskräfte beschäftigt werden (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) .

    Werden dagegen als Folge der Technisierung wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten des betreffenden Handwerks durch den Einsatz von Maschinen entbehrlich und bleibt kein Raum mehr für das handwerkliche Können, liegt eine handwerksmäßige Betriebsform fern (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) .

  • BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 305/07

    Baugewerbe - Fertiggaragen

    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2017 - 10 Sa 1354/16
    In einem Vorverfahren wurde durch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - festgestellt, dass der Betrieb der Beklagten unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV falle, weil dort überwiegend Fertigbauarbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 VTV erbracht wurden.

    Die Beklagte erbrachte in der Vergangenheit und auch im streitgegenständlichen Zeitraum Fertigbauarbeiten i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einem Vorverfahren für den Zeitraum vor 2006 bereits festgestellt (vgl. BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 24, NZA-RR 2009, 426) .

    Im vorliegenden Fall war die Beklagte nicht erst Anfang 2005 gegründet worden, sondern existiert, wie aus dem Tatbestand des Urteils in der Sache 10 AZR 305/07 ersichtlich, jedenfalls schon seit dem Jahr 2004.

  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

    Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2017 - 10 Sa 1354/16
    Dies ist nicht ausreichend (vgl. BGH 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97 - NJW 1999, 1101; BAG 22. April 2004 - 8 AZR 620/02 - AP Nr. 3 zu § 211 BGB) .
  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2017 - 10 Sa 1354/16
    (a) Ob es sich im Einzelfall um einen Handwerks- oder Industriebetrieb handelt, ist im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände unter Berücksichtigung der jeweiligen tariflichen Regelungen zu ermitteln (st. Rspr., vgl. BAG 9. April 2014 -10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler; BAG 26. März 2013 - 3 AZR 89/11 - Rn. 16, EzA § 17 BBiG 2005 Nr. 1; BAG 25. April 2007 - 10 AZR 246/06 - Rn. 39, NZA-RR 2007, 528; vgl. auch Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 49 ; Juris) .
  • BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 89/11

    Berufsbildung - Angemessene Ausbildungsvergütung - Abgrenzung von industrieller

    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2017 - 10 Sa 1354/16
    (a) Ob es sich im Einzelfall um einen Handwerks- oder Industriebetrieb handelt, ist im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände unter Berücksichtigung der jeweiligen tariflichen Regelungen zu ermitteln (st. Rspr., vgl. BAG 9. April 2014 -10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler; BAG 26. März 2013 - 3 AZR 89/11 - Rn. 16, EzA § 17 BBiG 2005 Nr. 1; BAG 25. April 2007 - 10 AZR 246/06 - Rn. 39, NZA-RR 2007, 528; vgl. auch Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 49 ; Juris) .
  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02

    Verjährung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2017 - 10 Sa 1354/16
    Dies ist nicht ausreichend (vgl. BGH 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97 - NJW 1999, 1101; BAG 22. April 2004 - 8 AZR 620/02 - AP Nr. 3 zu § 211 BGB) .
  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 246/06

    Baugewerbe - Wasserbau - Verlegen und Verschweißen von Folien

    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2017 - 10 Sa 1354/16
    (a) Ob es sich im Einzelfall um einen Handwerks- oder Industriebetrieb handelt, ist im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände unter Berücksichtigung der jeweiligen tariflichen Regelungen zu ermitteln (st. Rspr., vgl. BAG 9. April 2014 -10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler; BAG 26. März 2013 - 3 AZR 89/11 - Rn. 16, EzA § 17 BBiG 2005 Nr. 1; BAG 25. April 2007 - 10 AZR 246/06 - Rn. 39, NZA-RR 2007, 528; vgl. auch Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 49 ; Juris) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2017 - 10 Sa 1354/16
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit zwei Beschlüssen vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - sowie - 10 ABR 48/15 - entschieden, dass die AVE 2008 und 2010 sowie die AVE 2014 des VTV unwirksam sind.
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2017 - 10 Sa 1354/16
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit zwei Beschlüssen vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - sowie - 10 ABR 48/15 - entschieden, dass die AVE 2008 und 2010 sowie die AVE 2014 des VTV unwirksam sind.
  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 43/15

    Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Tarifverträge über das

  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 302/06

    Geltungsbereich des VTV und Einschränkung der AVE

  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 67/08

    Baugewerbe - Bohrungen zur Erdwärmegewinnung - Verjährung

  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 415/06

    Baugewerbe - Bergbau - Betriebsabteilung

  • LAG Hessen, 16.02.2007 - 10 Sa 90/06

    Tarifauslegung - Zur Anwendung einer Einschränkung der

  • BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 470/03

    Sozialkassen des Baugewerbes - Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung -

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